← 2.1 2.16 Die Tatsache muss, um Bild zu sein, etwas mit dem Abgebildeten gemeinsam haben. Weiter 2.161 In Bild und Abgebildetem muss etwas identisch sein, damit das eine überhaupt ein Bild des anderen… ← 2.1515 Übersicht 2.161 →